Die COVID-19 Einreiseverordnung besagt, dass die Einreise nach Österreich ohne Einschränkung zulässig ist, wenn sie zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen erfolgt.
Sie müssen eine Vorabregistrierung beim österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durchführen. Weiters müssen Sie eine offizielle Besuchsbestätigung der ärztlichen Einrichtung mitführen und bei Bedarf vorweisen. Diese Besuchsbestätigung erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Ihrem Termin im KIWI Dr. Loimer.
ZUSAMMENFASSUNG
Bei der Einreise nach Österreich aus medizinischen Gründen:
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Ich stehe ab sofort für Erstgespräche zu Ihrer Verfügung und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Dr. Leonhard Loimer