Problemlose Einreise nach Österreich bei medizinischer Behandlung

Die COVID-19 Einreiseverordnung besagt, dass die Einreise nach Österreich ohne Einschränkung zulässig ist, wenn sie zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen erfolgt.

Sie müssen eine Vorabregistrierung beim österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durchführen. Weiters müssen Sie eine offizielle Besuchsbestätigung der ärztlichen Einrichtung mitführen und bei Bedarf vorweisen. Diese Besuchsbestätigung erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Ihrem Termin im KIWI Dr. Loimer.


ZUSAMMENFASSUNG

Bei der Einreise nach Österreich aus medizinischen Gründen:

  • besteht keine Test- und Quarantänepflicht;
     
  • ist eine Vorabregistrierung erforderlich: bitte füllen Sie dieses Online-Formular des österr. Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aus, klicken Sie "die Einreise fällt unter mindestens eine Ausnahme des § 6 Absatz 1 oder § 6 Absatz 2 der COVID-19-Einreiseverordnung" an. Bitte beachten Sie, dass Sie die Vorabregistrierung jeweils für sich und die begleitende Person durchführen!
     
  • muss die Besuchsbestätigung vom KIWI Dr. Loimer mitgeführt werden. Bitte wenden Sie sich an unser Happy-Team, damit wir Ihnen diese ausstellen.

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Ich stehe ab sofort für Erstgespräche zu Ihrer Verfügung und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Dr. Leonhard Loimer