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Leihmutterschaft


Frauen, die aus organischen oder gesundheitlichen Gründen kein Kind austragen können, benötigen zur Erfüllung ihres Kinderwunsches eine Leihmutter. Meist kommen Ei- und Samenzelle vom betroffenen Kinderwunschpaar, der Leihmutter wird der Embryo zum Austragen in die Gebärmutter eingesetzt.

Die Leihmutterschaft ist in Österreich gemäß § 2 und 3 des Fortpflanzungsmedizingesetzes verboten. Auch nach § 143 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch ist die Mutter eines Kindes diejenige Frau, die das Kind geboren hat.

Wenn Sie eine Leihmutterschaft anstreben, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Vertretungsbehörde im Ausland, welche Sie bei den notwendigen Schritten in Abstimmung mit den zuständigen inländischen Behörden unterstützt.

Die Kosten für eine Leihmutterschaft im Ausland belaufen sich zwischen 60.000 und 150.000 Euro.

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Ihr Dr. Leonhard Loimer