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Wie funktioniert die Zuzahlung durch den IVF-Fonds?



Das Kinderwunsch Institut Dr. Loimer hat mit Stichtag 1. März 2021 einen Vertrag mit dem österreichischen IVF-Fonds abgeschlossen.
Somit können wir ab sofort anspruchsberechtigten Paaren IVF-Behandlungen zu den vergünstigten Fonds-Tarifen anbieten

WER HAT ANSPRUCH AUF ZUZAHLUNG DURCH DEN IVF-FONDS?

  • Österreichische Staatsbürger
  • Staatsbürger eines EWR-Mitgliedsstaates
  • Staatsbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  • Personen, die als Angehörige von freizügigkeitsberechtigten Staatsangehörigen eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft über ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht gemäß §§ 54 oder 54a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen
  • Personen, die über Aufenthaltstitel gemäß § 8 Abs. 1 Z 1, 2, 3, 7 oder 8 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verfügen
  • Personen, die über eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ gemäß § 55 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen
  • Asylberechtigte gemäß § 3 Asylgesetz 2005
  • Das Kinderwunschpaar muss in aufrechter Ehe, eingetragener Partnerschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben.
  • Auch gleichgeschlechtliche Paare sind anspruchsberechtigt
  • Behandlungen mit gespendeten Ei- oder Samenzellen können ebenso über den IVF-Fonds abgerechnet werden
  • die Mehrkosten für gespendete Ei- oder Samenzellen werden vom IVF-Fonds nicht mitfinanziert.


MEDIZINISCHE VORAUSSETZUNGEN

  • fachärztlich diagnostizierte Sterilität der Frau verursacht durch Endometriose, blockierte oder beeinträchtigte Eileiter oder durch ein PCOS
  • und/oder es besteht eine fachärztlich diagnostizierte Sterilität beim Mann
  • alle anderen Möglichkeiten zur Herbeiführung einer Schwangerschaft waren bisher erfolglos
  • es wurde im Vorfeld keine beabsichtigte Unterbindung bei einem der Partner vorgenommen
  • nach einer Sterilisation aus medizinischen Gründen (z.B. Saktosalpinx) besteht jedoch Anspruch auf Fonds-Zuzahlung

 

ALTERSGRENZEN

Zu Beginn der Kinderwunschbehandlung darf die Frau den 40. Geburtstag und der Partner/die Partnerin den 50. Geburtstag nicht überschritten haben. Wird die Altersgrenze während der Behandlung überschritten, übernimmt der IVF-Fonds die Kosten der laufenden Behandlung. Die Unterstützung einer weiteren Behandlung durch den IVF-Fonds ist dann aber nicht mehr möglich.


KRANKENVERSICHERUNG

Für beide Partner muss ein Nachweis über die Leistungszuständigkeit vorliegen. Dieser kann von der gesetzlichen Krankenversicherung, einer Krankenfürsorgeeinrichtung oder von einer privaten österreichischen oder ausländischen Krankenversicherung ausgestellt werden.


WELCHE BEHANDLUNGEN WERDEN FINANZIERT?

Der IVF-Fonds übernimmt 70 Prozent der Kosten für IVF, ICSI und Kryo-Embryotransfers (wenn mehr Embryonen befruchtet und für einen späteren Versuch kryokonserviert werden) sowie von MESA  und TESE. Die Kosten für die Bereitstellung von Spendersamen oder gespendeten Eizellen werden vom IVF-Fonds nicht mitfinanziert. Die Durchführung von homologen und heterologen Inseminationen wird ebenfalls nicht finanziell unterstützt.

Sämtliche Ultraschall-Untersuchungen sowie die Stimulationsmedikamente sind in den Fonds-Tarifen enthalten. Die Abwicklung mit dem österreichischen IVF-Fonds übernimmt das Kinderwunsch Institut, welches Verträge mit dem IVF-Fonds abgeschlossen hat. Dem Kinderwunschpaar wird ausschließlich der Selbstbehalt von 30 Prozent verrechnet.


WIE VIELE VERSUCHE WERDEN VOM FONDS UNTERSTÜTZT?

Der IVF-Fonds leistet die Zuzahlung bei vier Versuchen pro Paar. Als Versuch gilt ein kompletter Behandlungszyklus vom Zeitpunkt der tatsächlichen Aufnahme der Behandlung durch das IVF-Zentrum bis zum Nachweis einer eingetretenen oder nicht eingetretenen Schwangerschaft.

Ein mangels Erfolges abgebrochener Behandlungszyklus ist als Versuch zu werten. Muss jedoch ein Versuch aus medizinischen Gründen nach der Eizellentnahme abgebrochen werden und dabei gewonnene kryokonservierte Embryonen im nachfolgenden Behandlungszyklus verwendet werden, gilt dies nur als ein Versuch. Ansonsten wird jeder Behandlungszyklus, bei dem von einem früheren abgeschlossenen Versuch aufbewahrte, kryokonservierte Embryonen verwendet werden, als eigener Versuch gewertet.

Die Kostenübernahme für mehr als vier Versuche der künstlichen Befruchtung setzt voraus, dass zumindest eine Schwangerschaft durch Methoden der IVF erfolgreich herbeigeführt werden konnte. Wird einer der vier Versuche erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft erreicht, lebt ab diesem Versuch der volle Anspruch auf Kostentragung für weitere vier Versuche wieder auf.

Die Fondstarife sind nach dem Alter der Patientin gestaffelt. So sind die Tarife ab 35 Jahren leicht erhöht, da diesen Frauen statistisch gesehen mehr Stimulationsmedikamente verabreicht werden müssen.

Im Rahmen des Erstgesprächs und der Behandlungsplanung im Kinderwunsch Institut Dr. Loimer erhalten Sie einen detailierten Kostenvoranschlag.
Informieren Sie sich über einen Zuschuss für Ihre künstliche Befruchtung.

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FONDS-TARIFE  (ab 1. Juli 2024)

Fonds-Selbstbehalt Preise inkl. 10% MWSt
IVF-Zyklus bis 35 Jahre 1.047,91 €
IVF-Zyklus 35 bis 40 Jahre 1.118,36 €
ICSI-Zyklus bis 35 Jahre 1.160,20 €
ICSI-Zyklus 35 bis 40 Jahre 1.230,65 €
Transfer von Kryo-Embryonen    275,16 €
Sedoanalgesie bei Punktion (optional)    320,00 €
Nebenhodenpunktion (MESA) 1.100,00 €
Hodenpunktion (TESE) 1.100,00 €
Eizellspende-Zyklus bis 35 Jahre auf Anfrage
Eizellspende-Zyklus 35 bis 40 Jahre auf Anfrage

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Ihr Dr. Leonhard Loimer