Einfrieren von Eizellen: Verfassungsgerichtshof hebt Verbot auf

Das ausnahmslose Verbot des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund ist laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Ein möglicher sozialer Druck auf Frauen sei kein ausreichender Grund für das Verbot, auch würden keine ethischen Probleme durch „Social Egg-Freezing“ entstehen. Da dafür mehrere neue Regeln nötig sind, wird das Verbot erst mit 1. April 2027 aufgehoben, teilte der VfGH am 21.10.2025 mit.

Der VfGH hatte im Juni über das Thema verhandelt. Dem Fortpflanzungsmedizingesetz zufolge dürfen Eizellen aktuell nur für eine künftige medizinisch unterstützte Schwangerschaft entnommen werden, wenn „ein körperliches Leiden oder dessen dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung entsprechende Behandlung eine ernste Gefahr bewirkt, dass eine Schwangerschaft nicht mehr durch Geschlechtsverkehr herbeigeführt werden kann“.

„Der Wunsch, ein Kind zu haben und daher eine natürliche oder medizinisch unterstützte Methode der Fortpflanzung zu verwenden, ist“ nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) „Teil des Privatlebens und damit ein Grundrecht“, hieß es seitens des VfGH. Es dürfe nur beschränkt werden, wenn es beispielsweise zum Schutz der Gesundheit oder der Rechte anderer notwendig ist.

„Für uns ist das eine sehr positive Entscheidung. Man erkennt damit einfach die gesellschaftliche Realität an“, sagte Andreas Obruca, Präsident der Österreichischen IVF-Gesellschaft (In-vitro-Fertilisation), gegenüber dem „Standard“. Das aktuelle Fortpflanzungsmedizingesetz stamme aus dem Jahr 1992.

Der „Standard“ erinnerte daran, dass alleinstehenden Frauen Fruchtbarkeitsbehandlungen in Österreich derzeit untersagt sind. Das Ende des „Social Egg-Freezing“-Verbots erlaubt es künftig allen Frauen, Eizellen einzufrieren. Ob Alleinstehende diese später zur Erfüllung des Kinderwunsches nutzen können, wird durch den VfGH-Entscheid allerdings nicht geregelt.

© orf.at 22.10.2025