In Deutschland gibt es zahlreiche gesetzliche Krankenkassen, diese bieten unterschiedliche Varianten bei der finanziellen Unterstützung von Kinderwunsch-Behandlungen an. Manche decken die gesamten Behandlungskosten, andere nur die Hälfte. Bei den meisten deutschen Kassen ist jedoch Voraussetzung, dass das Kinderwunschpaar verheiratet ist und die Frau den 40. Geburtstag nicht überschritten hat.
Sie sollten vor Antritt einer IVF-Behandlung in Österreich sichergehen, dass Ihre deutsche Krankenkasse den gewünschten Anteil übernimmt. Diesbezüglich erstellen wir gerne einen unverbindlichen Behandlungsplan samt detailliertem Kostenvoranschlag für Sie, weiters eine Bestätigung über den Einhalt der deutschen Richtlinien. Laut EU-Verordnung müssen die deutschen Kassen in gleicher Höhe mitunterstützen – egal ob das Paar die Behandlung in Deutschland oder in einem IVF-Institut in Österreich antritt.
Für nähere Informationen im Zusammenhang mit der Abrechnung mit deutschen Krankenkassen steht Ihnen unsere deutsche Mitarbeiterin Frau Zaglmann zur Verfügung:
Heidi Zaglmann
Tel.: +49 9961 700 890
Mobil: +49 152 217 311 52
h.zaglmann@kinder-wunsch-beratung.de
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