Genetische Testung der Embryonen

In Österreich ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) - bei uns intern auch TOBI genannt - seit 2015 erlaubt. 

Bei einer PID werden die Embryonen vor deren Einsetzen in die Gebärmutter (Embryotransfer) auf genetische Auffälligkeiten untersucht. 

Man unterscheidet dabei drei Formen:

  • PGT-A (Preimplantation Genetic Testing for Aneuploidy): Untersuchung auf Chromosomenfehlverteilungen beim Embryo.
  • PGT-SR (Preimplantation Genetic Testing for Structural Rearrangements): Untersuchung auf chromosomale Fehlverteilungen und Strukturveränderungen, insbesondere bei Paaren, bei denen ein Partner Träger einer chromosomalen Strukturveränderung ist.
  • PGT-M (Preimplantation Genetic Testing for Monogenic/Single Gene Disorders): Untersuchung auf bekannte, spezifische monogenetische Erkrankungen.

Die PID ist in Österreich durch das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) geregelt und darf nur in medizinisch begründeten Fällen durchgeführt werden.

Voraussetzungen für eine PGT-A/PGT-SR:

  • Das Paar hat mindestens drei erfolglose Embryotransfers hinter sich.
  • Das Paar hat bereits mindestens drei Fehlgeburten erlebt.
  • Es liegen bekannte Chromosomenanomalien bei mindestens einem Elternteil vor.

Voraussetzungen für eine PGT-M:

  • Eine PGT-M ist in Österreich nur in sehr schweren Fällen und für bestimmte Erbkrankheiten zulässig.
  • Die Liste der zugelassenen Erkrankungen wird jährlich erweitert, ist jedoch immer noch nicht vollständig.

Für genauere Informationen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.