Genetische Testung der Embryonen
In Österreich ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) - bei uns intern auch TOBI genannt - seit 2015 erlaubt.
Bei einer PID werden die Embryonen vor deren Einsetzen in die Gebärmutter (Embryotransfer) auf genetische Auffälligkeiten untersucht.
Man unterscheidet dabei drei Formen:
- PGT-A (Preimplantation Genetic Testing for Aneuploidy): Untersuchung auf Chromosomenfehlverteilungen beim Embryo.
- PGT-SR (Preimplantation Genetic Testing for Structural Rearrangements): Untersuchung auf chromosomale Fehlverteilungen und Strukturveränderungen, insbesondere bei Paaren, bei denen ein Partner Träger einer chromosomalen Strukturveränderung ist.
- PGT-M (Preimplantation Genetic Testing for Monogenic/Single Gene Disorders): Untersuchung auf bekannte, spezifische monogenetische Erkrankungen.
Die PID ist in Österreich durch das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) geregelt und darf nur in medizinisch begründeten Fällen durchgeführt werden.
Voraussetzungen für eine PGT-A/PGT-SR:
- Das Paar hat mindestens drei erfolglose Embryotransfers hinter sich.
- Das Paar hat bereits mindestens drei Fehlgeburten erlebt.
- Es liegen bekannte Chromosomenanomalien bei mindestens einem Elternteil vor.
Voraussetzungen für eine PGT-M:
- Eine PGT-M ist in Österreich nur in sehr schweren Fällen und für bestimmte Erbkrankheiten zulässig.
- Die Liste der zugelassenen Erkrankungen wird jährlich erweitert, ist jedoch immer noch nicht vollständig.
Für genauere Informationen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.