Liebes Kinderwunschpaar!
Um eine rasche Diagnosestellung bei Ihnen zu gewährleisten, wäre es empfehlenswert, wenn Sie bereits zum Erstgespräch folgende Befunde mitbringen:
A) Vorbefunde der Frau (nicht älter als 6 Monate)
• Blutbild und CRP
• Hormonstatus (zwischen 1. u. 5. Zyklustag):
AMH, FSH, LH, E2, Prol, Prog, Testo, TSH
• Gerinnung: PTT, PTZ und APC-Resistenz
• Röteltiter, Blutgruppe und Rhesusfaktor
• Krebsabstrich (PAP): Befund bitte vom Gyn
anfordern (nicht älter als ein Jahr)
B) Vorbefunde des Partners (nicht älter als ein Jahr)
• Spermiogramm(e)
C) Zusätzliche Befunde von beiden - falls vorliegend:
• Genetische Abklärungen
• Befunde von anderen Fachärzten
• Operationsberichte
• Berichte über Vorversuche in anderen Instituten
• Immunologische Abklärungen
Wenn Sie eine Behandlung in unserem Kinderwunsch Institut Dr. Loimer antreten, so sind folgende Dokumente vorzulegen:
• ID von beiden Partnern
(Führerschein, Personalausweis oder Reisepass)
• Meldezettel von mind. einem der Partner
(nur bei Fonds-Patienten) nicht älter als ein Monat
• Kopie der Heiratsurkunde oder
• bei unverheirateten Paaren ein Notariatsakt
Kosten des Notariatsakts: EUR 270,- für unsere Paare beim öffentlichen Notariat Dr. Hermann Barth, Untere Donaulände 21-25 in 4020 Linz, Tel. +43 732 99 50 55, office@notariat-barth.at. Natürlich können Sie sich auch an einen anderen Notar Ihrer Wahl wenden.
Bitte beachten Sie, dass der Notariatsakt NEUTRAL erstellt wird, das heißt nicht ausschließlich für die Durchführung der Behandlung im Kinderwunsch Institut Dr. Loimer. Weiters muss dieser nach österreichischem Recht erstellt werden!
Wichtig: bei einer geplanten Behandlung mit Eizell- oder Samenspende ist bei verheirateten Paaren ein zusätzlicher Notariatsakt für diese Behandlungsform erforderlich. Bei unverheirateten Paaren kann der allgemeine Notariatsakt um den Passus der Spende ergänzt werden (siehe nächste Seite).
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unser Team unter office[at]drloimer.at, Tel. +43 732 259 700
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Das Kinderwunsch Institut Dr. Loimer ersucht den Notar um Erstellung eines
Notariatsaktes samt Protokollnummer mit der AUSDRÜCKLICHEN ZUSTIMMUNG
zur Durchführung einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung mit der Gültigkeit von zwei Jahren.
Rechtssache:
Beratung und Zustimmung nach dem österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz für
Frau ………………………………….……
Herrn/Frau ……………………………………….
Sie erteilen, nach Beratung über die rechtlichen Folgen gemäß § 7 und § 8 des österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetzes sowie der erb- und unterhaltsrechtlichen Folgen durch das Gericht, die AUSDRÜCKLICHE ZUSTIMMUNG zur Durchführung einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung im Kinderwunsch Institut Dr. Loimer im Zeitraum von zwei Jahren.
Genereller Zusatz bei Verwendung von gespendeten Eizellen oder Spendersamen
Es werden aufgrund der Erkrankung/der gleichgeschlechtlichen Beziehung von
Frau/ Herrn………………..…………….………,
geboren am ………..………..…….,
gespendete Eizellen/gespendete Samenzellen von dritter Seite herangezogen.
Bitte beraten Sie das Paar speziell wegen dieses Umstandes über erb- und unterhaltsrechtliche Folgen.
Kontaktieren Sie uns!
Rufen Sie uns an:
+43 732 259 700
Schreiben Sie uns:
office[at]drloimer.at
Ich stehe ab sofort für Erstgespräche zu Ihrer Verfügung und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Dr. Leonhard Loimer